- Dyslalien, d. h. das Kind vertauscht Laute, spricht sie falsch aus oder lässt sie ganz weg
- Dysgrammatismus, d. h. das Kind wendet grammatikalische Strukturen nicht korrekt an
- Defizite im Sprachverständnis oder im Wortschatz
- Sprachentwicklungsverzögerungen bei Zweisprachigkeit
- Myofunktionelle Störungen, d. h. die Mund- und Zungenbewegungen des Kindes sind zu gering oder unkoordiniert
Die Verordnung für eine stimm – oder sprachtherapeutische Behandlung (Rezept) kann der Kinderarzt, Phoniater, HNO-Arzt, Hausarzt/Allgemeinarzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt oder Psychologe ausstellen.